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  • Steuern kompakt

    EStG - Neue Richtlinien ab 2012 kommen

     

    Das BMF hat den Entwurf der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Die neue 33-seitige Fassung als Weisung an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des EStG und zur Verwaltungsvereinfachung ist grundsätzlich für die Veranlagung ab 2012 anzuwenden. Darüber hinaus gilt sie auch für frühere Zeiträume, soweit Inhalte lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen. Anordnungen, die mit den EStR 2012 im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.  

     

    § 3 EStG - Bezüge aus Bundesfreiwilligendienst sind steuerfrei

     

    Nach Aussetzung von Wehrpflicht sowie Zivildienst und der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes ab dem 1.7.2011 geht der Leistende jetzt ein Dienstverhältnis ein. Geld- und Sachbezüge sind nicht mehr nach § 3 Nr. 5 EStG steuerfrei. Die Bezüge aus Bundesfreiwilligendienst und für freiwillig Wehrdienstleistende werden vorbehaltlich einer späteren gesetzlichen Klarstellung zunächst im Billigkeitswege steuerfrei gestellt. Unabhängig davon sind sämtliche Arbeitgeberpflichten zu beachten, insbesondere die Vorlage der Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung 2011/2012, die Abgabe einer Lohnsteueranmeldung und die Erteilung einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (FinMin Schleswig-Holstein 6.3.12, ESt-Kurzinfo 2012/009).  

     

    § 5 EStG - Aktive RAP bei Mietsonderzahlung für Geldspielgeräte

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