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  • Steuern kompakt

    § 3 EStG - EXIST-Gründerstipendien sind nicht steuerfrei

     

    Stipendien sind nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, soweit sie zur Förderung der Forschung oder wissenschaftlicher und künstlerischer Aus- oder Fortbildung gewährt werden. Ein EXIST-Gründerstipendium dient in erster Linie dazu, Existenzgründungsvorhaben auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Das Gründungsklima an Hochschulen und Forschungseinrichtungen soll verbessert werden. Diese Gründerstipendien bezwecken also gerade nicht, Forschung oder wissenschaftliche Ausbildung zu fördern. Vielmehr sind sie darauf gerichtet, den Übergang von der wissenschaftlichen Ausbildung in den Markt zu ermöglichen. Eine Anwendung der Steuerfreiheit kommt daher nach einer Entscheidung auf Bund-/Länderebene nicht in Betracht (Bayerisches LfSt 20.5.08, S 2342 - 15 St 32/St 33).  

     

    § 4 EStG - Keine Übernachtungspauschalen als Betriebsausgaben

     

    Über R 9.7 Abs. 2 LStR wurde die Möglichkeit gestrichen, ab 2008 Übernachtungspauschalen als Werbungskosten abzuziehen. Dies gilt bei der Berücksichtigung von Übernachtungskosten auf Auslandsgeschäftsreisen als Betriebsausgaben gleichermaßen, da R 4.12 Abs. 2 EStR auf die lohnsteuerlichen Regelungen verweist. Damit sind nur die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen (Bayerisches LfSt 16.5.08, S 2145.2.1-2 St 32/St 33).  

     

    § 10b EStG - Haftungssatz bei Zuwendungsbestätigungen

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