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  • Steuern kompakt

    § 5 EStG - Keine Rückstellung ohne konkrete Nachbetreuungspflicht

     

    Erhält der Versicherungsvertreter seine Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Lebensversicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Vertrags, so hat er für diese Verpflichtung eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands zu bilden. Soweit er jedoch zusätzlich laufende Provisionen für die Pflege des Bestands bekommt, ist er im Hinblick auf die Nachbetreuung nicht zur Bildung einer Rückstellung berechtigt. Eine im Agenturvertrag nicht näher präzisierte Betreuungspflicht zur Erhaltung des Bestands stellt dabei keine Gegenleistung für die Abschlussprovision dar, sondern eine Obliegenheit des Versicherungsvertreters im eigenen Interesse. Erforderlich für eine Rückstellung wären darüber hinausgehende Verpflichtungen und ein entsprechender Rechtsbindungswille (Sächsisches FG 17.6.10, 4 K 154/07).  

    Abruf-Nr. 102826

     

    § 6 EStG - Buchwertfortführung bei Teilübertragung

     

    Wird lediglich ein KG-Anteil von den Eltern auf die Kinder übertragen, kann der Buchwert auch dann nicht fortgeführt werden, wenn funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen wie ein Verwaltungsgrundstück gewinnneutral in eine weitere Personengesellschaft eingebracht wird. Dieses BFH-Urteil zum alten Rechtsstand lässt sich teilweise auf den neuen § 6 Abs. 3 EStG übertragen, sofern der gesamte Anteil des Mitunternehmers an der Gesellschaft übertragen wird. Hier setzt die Buchwertfortführung weiterhin voraus, dass neben allen wesentlichen Betriebsgrundlagen auch sämtliches Sonderbetriebsvermögen, das für die Funktion des Betriebs von Bedeutung ist, übertragen werden muss.  

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