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  • Schweiz - Beitritt zum Schengener Abkommen

    Am 12.12.08 ist die Schweiz dem Schengener Abkommen beigetreten. Damit sind die Personenkontrollen an der Grenze entfallen. Die Aufgaben des Zoll werden davon aber nicht berührt. Der Zoll kontrolliert weiterhin den Warenverkehr, da die Schweiz nicht der EU angehört. Auch im Grenzgebiet müssen Reisende mit mobilen Kontrollen rechnen. Ferner überwacht der Zoll den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln, die ab einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR schriftlich anzumelden sind. Daneben stempelt der Zoll die grünen Ausfuhrkassenzettel ab und ermöglicht somit den in der Schweiz oder in sonstigen Nicht-EU-Staaten wohnhaften Käufern, die Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer. Auch im gewerblichen Warenverkehr kommt es durch den Schengenbeitritt der Schweiz zu keinen Änderungen, sodass Sonderbewilligungen und Ausnahmegenehmigungen vom Beitritt unberührt bleiben.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 211 | ID 124772

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