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  • Rürup-Rente – Zweite Chance für die private Vorsorge

    Über das Jahressteuergesetz 2007 sollen auch Banken und Fondsgesellschaften Rürup-Policen anbieten dürfen, was bislang Versicherungen vorbehalten war. Das wird voraussichtlich insbesondere die Fondsbranche gerne annehmen, da die Einzahlungsbeträge deutlich über denen von Riester-Beiträgen liegen und zudem keine Kapitalgarantie nötig ist. Zudem fällt für Selbstständige und Rentner die Rürup-Falle ab 2006 weg, wonach sich Einzahlungen aufgrund der Günstiger-Prüfung nicht auswirken. Die Prämien werden zusätzlich berücksichtigt. 

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 887 | ID 113671

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