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  • Riester-Sparen - Mit staatlichen Zuschüssen renditestark für das Alter ansparen

    Die freiwillige Riester-Altersvorsorge gibt es bereits seit 2002. Bei Einführung kaum beachtet, entwickelt sie sich nun zu einem Erfolgsmodell. Hierfür gibt es gleich mehrere Gründe. Die Steuerfreiheit der Kapitallebensversicherung ist 2005 entfallen, sodass die Branche Alternativangebote in den Vordergrund rückte. Die Verwaltung der Riester-Policen wurde seit 2005 einfacher, indem beispielsweise der Zulagenantrag über den Anbieter laufen kann, in der späteren Auszahlungsphase eine Kapitalabfindung möglich ist und sich die Kriterien für die Verträge von elf auf fünf gemindert haben:  

     

    1. Es muss eine lebenslange Altersversorgung frühestens ab dem 60. Lebensjahr vorgesehen sein.
    2. Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen vertraglich über mindestens fünf Jahre verteilt werden.
    3. Die spätere Auszahlung muss als monatliche Leibrente oder in Raten bis zum 85. Lebensjahr erfolgen.
    4. Der Anbieter muss garantieren, dass bei der ersten Auszahlung zumindest das eingezahlte Kapital plus Zulagen zur Verfügung steht.
    5. Während der Sparphase besteht der Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen, ihn auf eine andere Riester-Police zu übertragen oder auch gegen Auszahlung zu kündigen.

     

    Zudem wurde 2006 die dritte Förderstufe gestartet. Hierdurch bringen Zulagen und Steuervorteile Renditen, die vergleichbare konservative Anlagen kaum erreichen. Das gilt sowohl für Gering- als auch für Gutverdiener, für Alleinstehende und Familien. Dabei fahren Sparer mit einer Riester-Police deutlich besser als mit einer ab diesem Jahr abgeschlossenen Kapitallebensversicherung. Ist nur ein Ehegatte zulagenberechtigt, kann der andere Partner in den Genuss der mittelbaren Förderung kommen und einen eigenen Vertrag abschließen. Das trifft etwa bei nicht Erwerbstätigen oder Selbstständigen zu, wenn der andere Partner Arbeitnehmer ist.  

     

    Die Riester-Sparmöglichkeit begünstigt Familien mit Kindern. Je geringer das Einkommen, um so höher die Förderung. Denn das angesparte Vermögen setzt sich aus eigenen Beiträgen und Zulagen zusammen, die vom Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängig sind. Darüber hinaus können sich die Beiträge auch noch als Sonderausgaben auswirken. Aufgrund der staatlichen Zuschüsse erzielen Sparer bezogen auf ihre Eigenleistungen daher stets ordentliche positive Erträge. Das Sparguthaben wird auch nicht auf das Vermögen für das Arbeitslosengeld II angerechnet.  

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