Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • Riester-Rente - Neuregelungen ab 2012

    Durch das EU-Beitreibungsgesetz soll es bei der Riester Rente zu zwei Neuregelungen kommen. Hierdurch will die Bundesregierung verhindern, dass Sparer aus Unwissenheit bereits gezahlte staatliche Zulagen zurückerstatten müssen. Dieses im Frühjahr 2011 massiv aufgetretene Problem soll dadurch in Zukunft nicht mehr auftreten. Diese Fälle waren aufgefallen, weil die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit Hilfe eines neu eingeführten Datenaustausches mit den Familienkassen und anderen Ämtern festgestellt hatte, dass in vielen Fällen die Voraussetzungen für eine Förderung fehlten. Allein für 2005 bis 2007 deckte sie rund 1,5 Mio. Fälle auf, in denen Anleger zu Unrecht Zulagen erhielten.  

     

    Mindesteigenbetrag

     

    Ab dem Beitragsjahr 2012 (§ 52 Abs. 63a S. 2 EStG) soll ein Mindestbeitrag von 60 EUR pro Jahr für mittelbar zulageberechtigte Personen eingeführt werden, um die Rückforderung von Zulagen aufgrund eines Wechsels des Zulagestatus zu vermeiden (§ 79 S. 2 EStG). Über § 10a Abs. 3 S. 2 EStG wird sichergestellt, dass auch dieser Beitrag beim Sonderausgabenabzug des Ehegatten berücksichtigt werden kann, der zum begünstigten Personenkreis gehört. Es kommt nicht zu einer Minderung des ihm zustehenden Abzugsvolumens.  

     

    Die Neuregelung zum Mindestbeitrag von 60 EUR betrifft insbesondere Mütter oder Väter, die fälschlich angenommen haben, über ihren Ehegatten mittelbar zulageberechtigt zu sein und keine eigenen Beiträge leisten zu müssen. Aufgrund der Rentenversicherungspflicht wegen Kindererziehung sind diese Personen jedoch in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes unmittelbar zulageberechtigt und müssen daher eigene Beiträge mindestens in Höhe des Mindesteigenbeitrags von 60 EUR leisten. Das spezifische Problem der mittelbar zulageberechtigten Kindererziehenden, die aufgrund der Geburt eines Kindes in die unmittelbare Förderung hineinwachsen, wird dadurch gelöst, dass alle Zulageberechtigten mindestens eigene Altersvorsorgebeiträge i.H. von 60 EUR (Sockelbetrag) jährlich zahlen müssen.  

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents