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  • Renteneinkünfte - Der Steuererklärung 2005 ist die neue Anlage R beizufügen

    Zur Erfassung der Renteneinkünfte nach dem Alterseinkünftegesetz ist der Einkommensteuererklärung für die Jahre ab 2005 eine neue Anlage R beizufügen. Der bislang hierfür vorgesehene Platz von 14 Zeilen auf der Anlage SO erhöht sich nunmehr auf 57 Zeilen auf der neu kreierten Anlage R, die von jedem Ehegatten getrennt abzugeben ist. Das neue Formular ist in drei Sachgebiete unterteilt:  

     

    • Erstens die ab 2005 zur Hälfte steuerpflichtigen Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungseinrichtung sowie Zahlungen aus der neuen Rürup-Rente,
    • zweitens die sonstigen privaten Rentenversicherungen, die mit dem ab 2005 geminderten Ertragsanteil als sonstige Einnahmen gelten, und
    • drittens Leistungen aus der Riester-Rente oder der betrieblichen Altersversorgung, die gemäß § 22 Nr. 5 EStG nachgelagert in voller Höhe versteuert werden.

     

    Einige Besonderheiten sind nunmehr zu beachten: Rentenbeträge, die aus Beiträgen zur Altersrente stammen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrundlage gezahlt wurden, sind gesondert anzugeben. Insoweit wird über die Öffnungsklausel weiterhin der Ertragsanteil angewendet. Allerdings ist hierzu eine Bescheinigung des Versorgungsträgers erforderlich. Versorgungsbezüge sind mit erweiterten Angaben auch künftig auf der Anlage N zu erfassen. Der auf der Anlage SO eingesparte Platz wird dazu genutzt, um die Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG besser aufschlüsseln zu können.  

     

    Darüber hinaus sind auch die geänderten Abzugsmöglichkeiten der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben zu beachten, die weiterhin im Mantelbogen erfasst werden. Hier fällt insbesondere der Unterschied zwischen den besonders geförderten und den sonstigen Versicherungsbeiträgen ins Gewicht.  

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