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  • OFD Niedersachsen - Anwendung der Teilwert-AfA

    Wertaufholungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG, denen in früheren Jahren sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Abschreibungen von Anteilen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, sind nach Maßgabe von § 8b Abs. 2 S. 4 KStG zunächst mit den nicht steuerwirksamen und erst danach - mit der Folge der Steuerpflicht daraus resultierender Gewinne - mit den steuerwirksamen Teilwertabschreibungen zu verrechnen (BFH 19.8.09, I R 2/09). Nach diesem Grundsatz „Last in-First out” ist nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ab sofort zu verfahren. An der anderslautenden Auffassung wird nicht mehr festgehalten (OFD Niedersachsen 9.8.10, S 2750 a - 19 - St 242).  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 840 | ID 140053

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