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  • OFD Münster - GrESt bei gemischter Schenkung

    Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz wurde § 25 ErbStG zum 1.1.09 aufgehoben. Dies hat auch Auswirkungen auf die Anwendung des § 3 Nr. 2 GrEStG bei gemischten Schenkungen und Schenkungen unter einer Auflage. Nunmehr sind auch Nutzungs- oder Duldungsauflagen bei freigebigen Zuwendungen stets als Gegenleistung der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Dies gilt für alle Schenkungen, die nach dem 31.12.08 ausgeführt worden sind bzw. ausgeführt werden.  

     

    (OFD Münster 11.2.09, Kurzinfo GrESt 2/2009)  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 357 | ID 126217

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