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  • Lebensversicherung - Rendite über gebrauchte Policen verdienen

    Bei inländischen Privatanlegern rücken zunehmend geschlossene Fonds in den Fokus, die Zweitmarkt-Lebensversicherungen investieren. Denn hier werden Nachsteuerrenditen geboten, die mit vergleichbaren konservativen Kapitalmarktprodukten nicht erreicht werden. Bis zu 14 v.H. stellen die Anbieter in Aussicht. Solche Fonds investieren in britische oder deutsche Kapital- oder amerikanische Risikolebensversicherungen, indem sie die Policen stornowilliger Versicherungsnehmer erwerben, die Prämien nach dem Aufkauf bis zum Versicherungsanfall weiter entrichten und anschließend die Ablaufleistungen der Versicherung vereinnahmen und an die Anleger als Erträge ausschütten.  

     

    Die Funktion der Zweitmarkt-Policen

     

    Das Marktpotenzial ist groß. Nahezu jeder zweite Deutsche kündigt seine Police vor Fälligkeit. In Großbritannien hält sogar nur jeder Vierte bis zum Laufzeitende durch. Hauptgrund für die vorzeitige Kündigung ist die Schuldentilgung. Besonders in Großbritannien ist es üblich, mit einer Kapitallebensversicherung ein Hypothekendarlehen abzusichern. Bei Rückzahlung des Kredits wird auch meist ebenfalls die Police storniert. Die Versicherten haben hierbei in der Regel zwei Möglichkeiten. Sie können ihren Vertrag kündigen und erhalten dann den bis dahin aufgelaufenen Rückkaufswert. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Police am Zweitmarkt zu veräußern und oft ein besseres Ergebnis zu erzielen. Denn Lebensversicherungen werfen nur dann attraktive Renditen ab, wenn sie bis zum Eintritt des Versicherungsfalls oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit durchgehalten werden.  

     

    In Deutschland ist die Cash Life AG der Pionier auf dem Gebiet der Zweitmarktpolicen. Der Makler zahlt dem kündigungswilligen Versicherten einen Kaufpreis, der im Durchschnitt drei bis 7 v.H. über dem Auszahlungsbetrag liegt, den das Versicherungsunternehmen bei einer Kündigung bietet. Die Versicherten behalten darüber hinaus weiterhin beitragsfrei einen Todesfallschutz. Stirbt die versicherte Person vor Ende der Laufzeit, zahlt die Cash Life AG den Erben die Todesfall-Leistung abzüglich aller bis dahin für die Lebensversicherung angefallenen Kosten aus.  

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