Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • Künstlersozialkasse - Erstattung bei Zahlung an KG

    Der Satz zur Künstlersozialversicherung beläuft sich 2011 auf 3,9 %. Die Abgabe bemisst sich an denen an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte inklusive Auslagen und Nebenkosten, jedoch ohne Umsatzsteuer. Nicht in die Bemessungsgrundlage gehören hingegen steuerfreie Aufwandsentschädigungen sowie Zahlungen im Rahmen der Übungsleiterpauschale von 2.100 EUR. Diese Einrichtung für Künstler und Publizisten fungiert bei Selbstständigen faktisch als Arbeitgeberersatz, indem die Berufstätigen nur 50 % ihrer Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst tragen müssen. Der Rest setzt sich aus einem Bundeszuschuss sowie aus der Künstlersozialabgabe zusammen. Unternehmer finanzieren den engagierten Selbstständigen also einen Teil der Sozialabgaben.  

     

    Entgeltzahlungen eines abgabepflichtigen Unternehmens an in der Rechtsform einer KG (nicht aber GmbH & Co. KG) agierende Auftragnehmer unterliegen nicht mehr der Abgabepflicht (BSG 12.8.10, B 3 KS 2/09 R), weil die Künstlersozialabgabe ihrer Zielsetzung nach den Schutz von selbstständigen Künstlern und Publizisten bezweckt. Ein in der Rechtsform der KG betriebenes Unternehmen benötigt diesen Schutz nicht; Zahlungen an dieses seien deshalb nicht abgabepflichtig. Allerdings kann die KG selbst als Kunstverwerterin der Abgabepflicht unterliegen.  

     

    Soweit bisher in die Bemessung für Abgabebescheide der Künstlersozialkasse auch Honorare an die KG eingeflossen sind, kann ein Antrag auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Künstlersozialabgaben gestellt werden, auch wenn bereits Bestandskraft eingetreten ist. Das gilt ebenso, wenn der Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung erlassen wurde, die seit Juli 2007 auch für die Prüfung der Künstlersozialabgabe zuständig ist. Für den Antrag sind die Aufzeichnungen für die betroffenen Jahre beizufügen. Die Erstattung von Abgaben erfolgt zeitlich rückwirkend im Rahmen der Verjährungsfristen. Ein Erstattungsantrag im Jahr 2011 hemmt die Verjährung für die im Jahr 2007 gezahlte Künstlersozialabgabe.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 130 | ID 141527

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents