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  • Jahressteuergesetz 2009 - Praktische Auswirkungen auf Vorgänge unter der Abgeltungsteuer

    Die geplanten Änderungen durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2009 bei der Abgeltungsteuer sollen Banken den Steuerabzug erleichtern. Die nachfolgenden Beispiele zeigen, wie sich die Neuregelungen auf die Besteuerung von Kapitaleinnahmen auswirken.  

     

    Kapitalerhöhung gegen Einlage

     

    Gibt eine AG über eine Kapitalerhöhung neue Aktien aus, kann die Ausübung oder die Veräußerung der Bezugsrechte zu einem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG führen, wenn die Bezugsrechte innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung der Altaktien ausgeübt oder veräußert werden. Zudem sind die Anschaffungskosten von alten und jungen Aktien aufwendig zu korrigieren. Da diese Arbeit von den Banken beim Einbehalt der Abgeltungsteuer gar nicht bewältigt werden kann, soll die Besteuerung von Kapitalmaßnahmen ab 2009 vereinfacht werden. Werden Bezugsrechte veräußert oder ausgeübt, soll der Teil der Anschaffungskosten der Altanteile, der auf das Bezugsrecht entfällt, gemäß § 20 Abs. 4a S. 3 EStG bei der Gewinnermittlung mit 0 EUR angesetzt werden. Erst wenn die alten oder jungen Aktien verkauft werden, fällt auf Gewinne die Pauschalsteuer von 25 v.H. an.  

     

    Beispiel: Ein Anleger erwirbt 1.000 Aktien zu je 10 EUR. Im Juni 2009 werden junge Aktien zu 8 EUR im Verhältnis 2:1 ausgegeben. Er nimmt das Angebot zum Bezug an und verkauft sämtliche Aktien 2011 zu je 9 EUR.  

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