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  • Immobilienfonds - Billig ein- und teurer verkaufen

    Fondsinitiator Fairvesta aus Tübingen bietet jetzt einen geschlossenen Immobilienfonds zur Zeichnung ab 10.000 EUR an, der nicht wie üblich auf einzelne Bürokomplexe oder Einkaufszentren setzt. Die Fondsgesellschaft Fairvesta VI erwirbt hierzu Immobilien im Rahmen von Zwangsversteigerungsmaßnahmen. Nach erfolgter Ersteigerung wird eine Vermietungsoptimierung, eine Leerstandsreduzierung und eine vorzeitige Vertragsverlängerung von bereits bestehenden Mietverträgen angestrebt, um die Immobilien spätestens nach Ablauf von drei Jahren mit Gewinn verkaufen zu können. Da es pro Jahr rund 90.000 Termine für eine Zwangsversteigerung gibt, ist die Auswahl groß. Infrage kommen Wohn- und Bürohäuser, Einzelhandelsobjekte und gemischt genutzte Gebäude. Die Investition steht dabei unter dem Motto: „Im günstigen Einkauf liegt der Gewinn“.  

     

    Anders als bei typischen geschlossenen Immobilienfonds steht bei diesem Konzept also nicht der überschaubare Bestand im Vordergrund, sondern der rege Handel mit den Objekten. Die realisierten Verkaufs- erlöse werden thesauriert und wieder in neue Immobilien angelegt. Auch dies unterscheidet das Angebot von anderen Fondsprodukten. Basierend auf den bisherigen Ergebnissen prognostiziert der Initiator eine jährliche Rendite von mindestens 12,5 %. Das Risiko wird minimiert, indem die Investitionen ohne Fremdkapital nur durch die Einlage der Beteiligten finanziert werden.  

     

    Der Fonds ist gewerblich geprägt. Als Konsequenz müssen die Verkaufsgewinne unabhängig von Haltefristen versteuert werden. Eine gewisse Gefahr droht Anlegern durch die Infizierung eines gewerblichen Grundstückshandels. Denn die Verkäufe innerhalb des Fonds können als Zählobjekt gelten und damit private Immobilienverkäufe in den Bereich des § 15 EStG bringen (BMF 26.3.04, IV A 6 - S 2240 - 46/04, BStBl I 04, 434). Voraussetzung hierfür ist, dass der Anleger am jeweiligen Fonds zu mindestens 10 % beteiligt ist oder der Anteil am veräußerten Grundstück mehr als 250.000 EUR beträgt.  

     

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