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  • II. Ausgewählte Einspruchshinweise

    Hinweis der Redaktion

    Diese und weitere ausgewählte Einspruchshinweise finden Sie auch online unter der Abruf-Nr. 111985. Rufen Sie dazu einfach unsere Homepage (www.iww.de) auf und geben Sie die sechsstellige Abruf-Nr. in das Eingabefeld oben rechts ein.  

     

    § 2 EStG - Mindeststeuer ist unverständlich und nicht anwendbar (NEU)

     

    Der BFH hält den eingeschränkten Verlustausgleich innerhalb der Einkunftsarten zwischen 1999 und 2003 nach § 2 Abs. 3 EStG wegen Verletzung der Normenklarheit für verfassungswidrig und hatte die Entscheidung des BVerfG eingeholt. Die Vorlage war unzulässig, weil der BFH die Verfassungsmäßigkeit zur Mindestbesteuerung nicht sorgfältig geprüft hatte. Nunmehr hat er entschieden, dass sowohl echte als auch durch Sonder-AfA entstandene unechte Verluste nicht unter die Beschränkung der Verlustverrechnung fallen, weil der Wortlaut der Norm keinen eindeutigen Sinn ergibt.  

     

    BFH 9.3.11, IX R 72/04; IX R 56/05  

    BVerfG 12.10.10, 2 BvL 59/06  

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