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  • Griechenland-Anleihen: Steuerliche Behandlung des Zwangsumtausches in neue Papiere

    Am 12.3.2012 wurden griechische Staatsanleihen in neue Titel getauscht. Am Umtausch beteiligten sich viele private Anleger, weil sie über die von der griechischen Regierung eingeführten Zwangsklauseln dazu gezwungen wurden. Das betrifft nach griechischem oder britischem Recht emittierte Anleihen, bei Nichtannahme droht ein Totalausfall und der Anspruch auf den Tausch in neue Titel entfällt. Im Rahmen der Umschuldungsmaßnahme unterbreitete der griechische Staat ihnen das Angebot, bestehende Anleihen zu tauschen - unter Berücksichtigung des zuvor beim Schuldenschnitt ausgehandelten Forderungsverzichts von 53,5 %.  

     

    Für den Tausch der 1.000 EUR der Alt-Anleihen bestehen vier Möglichkeiten:  

     

    1. Erhalt von 315 EUR in Form von neue Griechenlandanleihen (New Bonds) mit Laufzeiten von 11 bis 30 Jahren und einer Rendite von 14 - 19 %.

     

    2. Zusätzliche Depoteinbuchung von 150 EUR in Form von neuen Anleihen des Euro-Stabilisierungsfonds (European Financial Stability Facility - EFSF) mit Laufzeiten von ein und zwei Jahren (PSI Payment Notes).

     

    3. Einen Optionsschein (GDP-linked Securities) mit einem fiktiven Nennwert von 315 EUR. Eine versprochene Rendite hängt von der Entwicklung des griechischen Bruttoinlandsprodukts ab.

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