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  • Familienleistungsgesetz - Bessere Förderung von Familien und privaten Haushalten

    Der Entwurf des Familienleistungsgesetzes soll Familien und private Haushalte ab 2009 durch folgende Maßnahmen stärker unterstützen:  

     

    • Das Kindergeld soll für das erste und zweite Kind um jeweils10 EUR und ab dem dritten Kind um je 16 EUR monatlich angehoben werden.

     

    • Der Kinderfreibetrag soll ab 2009 um 216 EUR auf 3.864 EUR steigen. Zusammen mit dem unveränderten Freibetrag für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf erhöhen sich die Freibeträge für jedes Kind damit insgesamt von 5.808 EUR auf 6.024 EUR.

     

    • Die drei verschiedenen Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben und Werbungskosten oder als Sonderausgaben sollen in einem neuen§ 9c EStG zusammengefasst werden, ohne dass es zu einer materiell-rechtlichen Änderung kommt. Abzugsfähig sind weiterhin zwei Drittel der Aufwendungen, maximal 4.000 EUR. Auch die Altersgrenzen sowie die übrigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sollen sich nicht ändern.

     

    • Hilfebedürftige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sollen jeweils zum Schuljahresbeginn am 1. August bis zum Abschluss der 10. Jahrgangsstufe 100 EUR für den Schulbedarf erhalten.

     

    • § 35a EStG soll neu gefasst werden, indem die Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst-, Pflege- oder Handwerkerleistungen steuerlich stärker gefördert werden. Berücksichtigt werden einheitlich 20 v.H. der Aufwendungen. Die bisherigen unterschiedlichen Prozentsätze entfallen.

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