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  • EU-Zinsrichtlinie - Zwei neue Länder kommen hinzu

    Am 1.1.2007 sind Bulgarien und Rumänien der EU beigetreten. Da die Zinsrichtlinie im Allgemeinen von den Mitgliedsstaaten der EU spricht, müssen sie ebenfalls die Vorgaben umsetzen. Da die Kontrollmitteilungen immer zum 30.06. des Folgejahres erfolgen, kann das BZSt die erste Meldung 2008 erwarten. Diese umfasst dann die im jeweiligen Land erzielten Kapitaleinnahmen von im Inland wohnenden Anlegern. Die Ausnahmeregelung mit Quellensteuern gilt hier nicht. Diese dürfen nur die EU-Länder Österreich, Belgien und Luxemburg übergangsweise anwenden. Umgekehrt müssen deutsche Banken nun mit Einwohnern aus Bulgarien und Rumänien umgehen.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 145 | ID 113546

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