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  • Auslandsinvestments - Auswirkungen der Änderungen durch das JStG 2009

    Das Jahressteuergesetz 2009 bringt für Einkünfte aus anderen EU- und EWR-Ländern zwei Neuerungen, die Verstöße gegen die Niederlassungsfreiheit nach dem EU-Recht beheben sollen:  

     

    1. Die Verrechnung von Auslandsverlusten mit inländischen Einkünften wird in offenen Fällen nicht mehr über § 2a EStG verhindert, wenn das DBA die Anrechnungsmethode vorsieht.
    2. Der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG entfällt für steuerfreie positive und negative Einkünfte ab dem Veranlagungszeitraum 2008.

     

    Diese Änderungen haben im Privatbereich vor allem Auswirkungen auf vermietete Auslandsimmobilien und geschlossene Fonds, die ihren Sitz im Ausland haben. Für Anleger in geschlossene Auslandsfonds bedeutet dies einen neuen Ertragsschub, denn die über die Laufzeit hinweg generierten positiven Einkünfte erhöhen nicht mehr den Steuersatz für das inländische Einkommen. Je höher die Auslandseinkünfte ausfallen und je weiter der Anleger vom Spitzensteuersatz entfernt ist, desto größer ist die hierdurch erzielbare Steuerersparnis.  

     

    Beispiel: Ein lediger Sparer erzielt 10.000 EUR steuerfreie Erträge aus dem EU-Ausland  

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