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  • Auslandsfonds - Verbesserte Voraussetzungen bei Immobilien in Tschechien

    Rasant steigende Immobilienpreise vor allem im Großraum Prag sorgen dazu, dass sich Initiatoren mit neuen Fondsangeboten derzeit eher zurückhalten. Das könnte sich aber schnell wieder ändern, da die steuerlichen Regeln für deutsche Anleger besser geworden sind. Sie gelten nunmehr in der Tschechischen Republik als beschränkt steuerpflichtig, da für Personengesellschaften jetzt das Transparenzprinzip eingeführt worden ist. Damit ist nicht mehr der Sitz der Fonds, sondern der Wohnort des einzelnen Gesellschafters maßgebend. Darüber hinaus haben sich ab 2006 die Ertragsteuersätze geändert, die lediglich moderate Abgaben nach sich ziehen. Der Verkauf wird in Tschechien nicht besteuert, die Einkünfte unterliegen im Inland nur dem Progressionsvorbehalt. Nachfolgend der in EUR umgerechnete neue Steuertarif (EUR/CZK 28,50):  

     

    Einkünfte  

    Steuersatz  

    bis 4.252 EUR  

    12 v.H.  

    4.253 bis 7.663 EUR  

    510 EUR + 19 v.H. des 4.252 EUR übersteigenden Betrages  

    7.664 bis 11.621 EUR  

    1.158 EUR + 25 v.H. des 7.663 EUR übersteigenden Betrages  

    ab 11.622 EUR  

    2.147 EUR + 32 v.H. des 11.621 EUR übersteigenden Betrages  

     

    Dabei kann ein Abzugsbetrag von 252 EUR von der festgesetzten Steuer angesetzt werden.  

     

    Beispiel: Ein Anleger beteiligt sich mit 10.000 EUR an einem Fonds in Prag, der jährlich Einkünfte von 4.200 EUR erzielt.  

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