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  • §§ 8 EStG, 3 UStG - Gutscheine des Arbeitgebers können steuerfreier Sachlohn sein

    Tankkarten, Tankgutscheine und Geschenkgutscheine können nach fünf aktuellen Urteilen des BFH Sachbezug darstellen, sodass die monatliche Freigrenze von 44 EUR genutzt werden kann. Damit gibt der BFH seine anderslautende Rechtsprechung ausdrücklich auf und wendet sich gegen die bislang strikte Sichtweise der Finanzverwaltung, die bei solchen Zuwendungen von nicht steuerbefreitem Barlohn ausgeht. Allerdings ist derzeit noch strittig, ob die Ausgabe eines Gutscheins der Umsatzsteuer unterliegt, was der EuGH zu einem Fall aus Großbritannien bejaht hatte.  

     

    Ertragsteuerliche Einordnungen des BFH

     

    Den Entscheidungen des BFH zum geldwerten Vorteil für die Lohnsteuer lagen die folgenden vier Sachverhalte zugrunde:  

     

    1. Der Arbeitgeber hatte der Belegschaft das Recht eingeräumt, auf seine Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 EUR monatlich zu tanken.

     

    2. Arbeitnehmer erhielten anlässlich ihres Geburtstages Geschenkgutscheine mit einem Höchstbetrag, den sie bei einer größeren Buchhandelskette einlösen konnten.

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