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  • § 5a EStG - Verluste mit Schiffsfonds sind bald nicht mehr absetzbar

    Schiffsfonds genießen derzeit einen regen Zuspruch. Die Rendite ist meist üppig und steuerlich kaum belastet. Doch die Tage dieses Steuersparmodells gezählt sind.  

     

    Derzeit ist es bei den sogenannten Kombimodellen noch möglich, in den ersten beiden Jahren eine herkömmliche Gewinnermittlung durchzuführen und dann zur Tonnagesteuer nach § 5a EStG zu wechseln. Damit können Anlaufverluste im Rahmen der Gewinnermittlung und Vorteile der Tonnagesteuer nacheinander genutzt werden. Diese Kombimodelle sind aber nur noch für Fonds möglich, die das Schiff mit Kaufvertrag vor 2006 anschaffen. Wann das Schiff geliefert wird, spielt dabei keine Rolle.  

     

    Neu aufgelegte Schiffsfonds müssen sich ab 2006 entscheiden, ob sie ihren Gewinn nach Betriebsvermögensvergleich ermitteln oder von Beginn an pauschal anhand der Schiffsgröße. Ein späterer Wechsel ist dann erst frühestens nach zehn Jahren möglich.  

     

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