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  • § 33a EStG - Neues Formular für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

    Die Finanzverwaltung hat für die Veranlagung 2006 mit der Anlage Unterhalt ein neues zweiseitiges Formular kreiert. Es fügt sich in den Reigen der für das laufende Jahr geltenden neuen Anlagen R sowie EÜR nahtlos ein und sorgt für zusätzlichen Aufwand. Bislang waren für den Abzug der Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG zehn Zeilen auf der vierten Seite des Mantelbogens vorgesehen. Die Anlage muss für jede unterstützte Person separat ausgefüllt werden und ist nicht zu verwechseln mit der Anlage U für den Antrag auf Realsplitting nach § 10 EStG.  

     

    Berater und Steuerpflichtige sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen, denn die gewünschten Informationen sind sehr umfangreich. Das reicht von Angaben zu den Lebensumständen des Unterhaltenen über Haushaltsangehörige bis hin zu jedem einzelnen Bargeldtransfer bei im Ausland lebenden Personen. Hinzu kommen detaillierte Abfragen zu den Einkünften und Bezügen wie Arbeitslohn, Werbungskosten, Kapitaleinnahmen, Renten, Ausbildungshilfen und Sozialleistungen. Besonders bei im Ausland lebenden Unterhaltsempfängern sollte das neue BMF-Schreiben nebst Anlage beachtet werden. Hiernach benötigte Zusatzangaben und Bescheinigungen werden separat auf ihr Vorliegen hin abgefragt.  

     

    Außerdem erscheinen sämtliche Steuererklärungsformulare für 2006 in einem völlig neuen Design und sind mit den bisher bekannten amtlichen Vordrucken kaum noch vergleichbar. Sie ähneln nunmehr eher EDV-Vordrucken, wohl um künftig weitere und übersichtlichere Daten in elektronisch lesbarer und auswertbarer Form vorliegen zu haben.  

     

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