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  • § 32 EStG - Kindergeldanspruch für ein behindertes Kind

    Nach dem Einkommensteuerrecht besteht für ein volljähriges Kind ein Anspruch auf Kindergeld, wenn dieses wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist nach derzeitiger Rechtslage, dass die Behinderung des Kindes vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.  

     

    Nach einem aktuellen Urteil des BFH setzt der Kindergeldanspruch für ein über 27 (bei Behinderungseintritt nach dem 31.12.2006: über 25) Jahre altes Kind nicht voraus, dass neben der Behinderung auch die hierdurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung des 27. (bzw. 25.) Lebensjahres vorgelegen hat.  

     

    Nach Auffassung des Gerichts muss nur die Behinderung und nicht auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze vorgelegen haben. Anhaltspunkte für diese Voraussetzungen sind in § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG nicht gegeben und eine weite Auslegung würde der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Vorschrift entgegenstehen. Diese soll der verminderten Leistungsfähigkeit der Eltern Rechnung tragen.  

     

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