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  • § 21 EStG - Steuerliche Kriterien zum Ansatz der Ferienwohnung

    Im Anschluss an den Sommerurlaub taucht immer wieder die Frage auf, inwieweit sich der Kauf einer Ferienwohnung positiv auf die Steuerrechnung auswirkt:  

     

    Bei ausschließlicher Vermietung wird meist eine Gewinnerzielungsabsicht anerkannt, so dass Verluste grundsätzlich ohne eine Prognoserechnung abziehbar sind. Das gilt unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige die Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschaltung eines fremden Dritten vermietet. Allerdings muss der Besitzer die Fremdnutzung nachweisen. Das gelingt, wenn ein Vermittler mit der Suche nach den Gästen beauftragt ist, die Dauer der Vermietung im für den Ferienort üblichen Saisondurchschnitt liegt oder das Feriendomizil in der Nähe der eigenen Wohnung liegt. Bei erheblicher Unterschreitung der ortsüblichen Vermietungszeit von mindestens 25 v.H. wird jedoch eine Prognoserechnung erforderlich.  

     

    Wird die Ferienwohnung ausschließlich eigengenutzt oder steht Verwandten kostenlos zur Verfügung, sind keine Kosten absetzbar. Die Eigenheimzulage entfällt in der Regel, da solche Räumlichkeiten nicht auf Dauer genutzt werden oder hierzu nicht vorgesehen sind.  

     

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