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  • § 21 EStG - Der optimale Jahreswechsel für Vermieter von Immobilien

    Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist primär auf die Einkünfteverlagerung hinzuweisen, also etwa auf die Zahlung anstehender Reparaturen noch im laufenden Jahr oder die Steuerung von Mietzuflüssen. Generell ist immer wieder neu zu entscheiden, ob Erhaltungsaufwendungen sofort oder zur längerfristigen Progressionsminderung gleichmäßig auf bis zu fünf Jahre verteilt werden.  

     

    Weitere Aspekte im Überblick:  

     

    • Zur Vermeidung anschaffungsnaher Aufwendungen durch Überschreitung der 15-Prozent-Grenze in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb, sollten Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach Möglichkeit verschoben werden.

     

    Hinweis: Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind bei der Prüfung der 15-Prozent-Grenze sämtliche Baumaßnahmen einzubeziehen, die innerhalb des Dreijahreszeitraums ausgeführt werden. Sie müssen zum Ende der Frist weder abgeschlossen, abgerechnet noch bezahlt sein. Die nach der Dreijahresfrist noch getätigten Baumaßnahmen fließen jedoch nicht mehr in die Berechnung ein.

     

    • Sofern es in 2010 zu reduzierten Mieteinnahmen von mehr als 50 % gekommen ist und der Steuerpflichtige die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat, ist ein Antrag auf Grundsteuererlass bis Ende März 2011 ratsam.