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  • § 20 EStG - Dividendensaison und ihre steuerliche Einordnung

    Bis Ende Juni halten die meisten Aktiengesellschaften ihre Hauptversammlung ab. Das bedeutet für Aktionäre, dass ihnen am Folgetag Dividenden auf dem Konto gutgeschrieben werden. Die fallen dieses Jahr üppig aus, da viele Unternehmen die Dividende erhöhen und alleine die 30 DAX-Konzerne mehr als 15 Mrd. EUR ausschütten. Die sind beim Aktionär zu versteuern.  

     

    Zu den Kapitaleinnahmen gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien. Dabei handelt es sich üblicherweise um ausgezahlte Dividenden. Deutsche und viele ausländische Firmen schütten einmal, amerikanische viermal, niederländische, britische oder spanische durch eine Vorabdividende auf das erwartete Jahresergebnis zweimal jährlich aus.  

     

    Maßgebender Besteuerungszeitpunkt ist die Gutschrift auf dem Konto, sofern die Aktien in die private Vermögensverwaltung fallen. Es spielt keine Rolle, für welches Wirtschaftsjahr die Dividende gezahlt wird und wie lange der Anleger die Papiere zuvor im Besitz hatte. So ist die Dividende auch beim Erwerb der Aktie unmittelbar vor oder noch am Ausschüttungstermin für ein ganzes Wirtschaftsjahr als Kapitaleinnahme zu erfassen. Bei US-Aktien ist es üblich, die Quartalsdividende erst rund einen Monat nach Entstehen des Anspruchs auszuzahlen. Selbst wenn der Anleger das Wertpapier bei Zufluss auf dem Konto nicht mehr besitzt, ist die Ausschüttung an diesem Tag zu versteuern.  

     

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