Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Abgabenordnung

    Rechtsanwendungsfehler nach Datenübermittlung

    Das FA darf übermittelte Daten auch dann im Rahmen einer Bescheidänderung nach § 175b AO berücksichtigen, wenn die unzutreffende Berücksichtigung im Ausgangsbescheid auf einem Rechtsanwendungsfehler des zuständigen Sachbearbeiters beruht.

     

    Hintergrund

    Nach § 175b Abs. 1 AO ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten i. S. d. § 93c bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden.

     

    Das Besondere des Urteilsfalls liegt in der Tatsache, dass bei Erlass des Erstbescheids die zutreffenden Daten zwar übermittelt waren, dass FA diese jedoch rechtsirrig auswertete.