· Fachbeitrag · Abgabenordnung
Rechtsanwendungsfehler nach Datenübermittlung
Das FA darf übermittelte Daten auch dann im Rahmen einer Bescheidänderung nach § 175b AO berücksichtigen, wenn die unzutreffende Berücksichtigung im Ausgangsbescheid auf einem Rechtsanwendungsfehler des zuständigen Sachbearbeiters beruht. |
Hintergrund
Nach § 175b Abs. 1 AO ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten i. S. d. § 93c bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden.
Das Besondere des Urteilsfalls liegt in der Tatsache, dass bei Erlass des Erstbescheids die zutreffenden Daten zwar übermittelt waren, dass FA diese jedoch rechtsirrig auswertete.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig