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  • · Fachbeitrag · Abgabenordnung

    FG entscheidet: Schlussbesprechungen dürfen fernmündlich durchgeführt werden

    von Dr. Stephan Peters, Warendorf

    | In einem Eilverfahren hat das FG Düsseldorf entschieden, dass Steuerpflichtige keinen Anspruch auf Durchführung einer Schlussbesprechung unter persönlicher Anwesenheit haben. Es sei ermessensgerecht, wenn ein Angebot zur fernmündlichen Schlussbesprechung unterbreitet werde. |

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob die Antragstellerin im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung einen Anspruch auf die Durchführung einer Schlussbesprechung i. S. d. § 201 AO unter persönlicher Anwesenheit aller Teilnehmer hat.

     

    Über das Ergebnis der Außenprüfung ist eine Besprechung abzuhalten (Schlussbesprechung), es sei denn, dass sich nach dem Ergebnis der Außenprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt oder dass der Steuerpflichtige auf die Besprechung verzichtet. Bei der Schlussbesprechung sind insbesondere strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung der Prüfungsfeststellungen und ihre steuerlichen Auswirkungen zu erörtern.

      

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