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  • · Nachricht · Abgabenordnung

    Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen

    | Haben Sie für Mandanten Einsprüche eingelegt, weil strittig war, ob es sich bei der Angleichung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau um „regelmäßige“ Rentenanpassungen nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 7 EStG handelt? Dann gelten diese Einsprüche aufgrund des BFH-Urteils vom 3.12.2019 per Allgemeinverfügung als zurückgewiesen bzw. erledigt. |

     

    Fundstelle

    • Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder v. 5.10.20
    Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 944 | ID 46972922

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