· Fachbeitrag · § 233a AO
Vollverzinsung von Umsatzsteuer(nach)forderungen und Unionsrecht
Die Vollverzinsung der Umsatzsteuer verstößt nicht gegen das Unionsrecht. Die Vorschrift dient weder der Durchführung des Rechts der Union i. S. d. Art. 51 Abs. 1 S. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union noch fällt sie anderweitig in den Anwendungsbereich des Unionsrechts. Im Rahmen der den Mitgliedstaaten zustehenden Verfahrensautonomie genügt die Vollverzinsung den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität sowie – bei einer unterstellten Durchführung von Unionsrecht im Hinblick auf die dann maßgeblichen Regelungsziele des Unionsrechts – auch dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. |
Sachverhalt
Das FA hatte bei der Steuerpflichtigen einen Vorsteuerabzug korrigiert, den diese zuvor zu Unrecht geltend gemacht hatte. Dies führte zu Steuernachforderungen und nach § 233a AO zu einer Verzinsung der Steuernachforerungen zulasten der Steuerpflichtigen.
Diese wandte sich gegen die Nachforderungszinsen und machte im Wesentlichen geltend, die Vollverzinsung im Bereich der Umsatzsteuer verstoße gegen das Unionsrecht, da es sich um eine Sanktion handele, die mit dem Unionsrecht, insbesondere mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, unvereinbar sei.
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