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  • · Fachbeitrag · §§ 233a, 238 AO

    Nachforderungszinsen im Jahr 2013 sind trotz Niedrigzinsphase verfassungsgemäß

    | Der Zinssatz für die Verzinsung von Steuernachforderungen liegt seit Veröffentlichung der Abgabenordnung im Jahr 1977 unverändert bei 0,5 % pro Monat. Das entspricht 6 % im Jahr. Diese Verzinsung darf die Verwaltung auch weiterhin in Rechnung stellen, obwohl seit Jahren eine Niedrigzinsphase herrscht. |

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige gab die Einkommensteuererklärung für 2011 im Dezember 2012 ab. Er erwartete eine Einkommensteuernachzahlung von 300.000 EUR, die er auf einem gesonderten Bankkonto bereithielt. Im Juli 2013 erbrachte der Steuerpflichtige im Hinblick auf die drohende Nachzahlung eine freiwillige Zahlung in Höhe von 366.400 EUR an das FA.

     

    Aus dem im September 2013 ergangenen Einkommensteuerbescheid ergab sich ein Nachforderungsbetrag von ca. 390.000 EUR. Hierfür setzte das FA Nachzahlungszinsen von 0,5 % monatlich fest, die sich für den Zinszeitraum April 2013 bis September 2013 auf ca. 11.000 EUR beliefen.

     

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