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  • · Fachbeitrag · Vorschuss und Mahnwesen

    Sichern Sie Ihre Liquidität durch ein optimiertes Forderungsmanagement

    von Rechtswirtin und Kanzleimanagerin Carmen Wolf, Koblenz

    Gewinne zu erzielen ist unternehmerische Grundvoraussetzung und motiviert. Doch welchen Nutzen hat der Gewinn, wenn die Honorare nicht realisiert werden können? Daher muss die Sicherstellung der Liquidität mindestens genauso viel Aufmerksamkeit erhalten. Nur wenn der Mandant auch zahlt, haben Sie genug liquide Mittel zur Verfügung, um Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Eine nicht bezahlte Rechnung ist wertlos. 

    Frühzeitig abrechnen und Vorschüsse nutzen

    Grundsätzlich gilt: Sie haben Anspruch auf Ihre Vergütung, sobald der Auftrag abgeschlossen oder die Angelegenheit beendet ist (§ 8 RVG). Sie können also die außergerichtliche Tätigkeit in Rechnung stellen, wenn diese, z. B. mit Einreichung der Klage, beendet ist.

     

    Dies schließt jedoch nicht aus, bereits während der Bearbeitung angemessene Vorschüsse (§ 9 RVG) in Höhe der voraussichtlich anfallenden Gebühren zu verlangen. Daher empfiehlt es sich, zeitnah abzurechnen – etwa die Verfahrensgebühr unmittelbar nach Klageeinreichung oder die Terminsgebühr nach Wahrnehmung des Termins – und die Rechnung ausdrücklich als „Vorschussrechnung“ zu kennzeichnen.