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  • · Fachbeitrag · Fristenkontrolle

    Mit dem beA sind die Anforderungen an die Fristenkontrolle noch gestiegen!

    von Rechtswirtin und Kanzleimanagerin Carmen Wolf, Koblenz

    | Das Versäumen einer Frist ist ein Kardinalfehler: Sie verlieren Gerichtsverfahren, Mandanten entziehen Ihrer Kanzlei das Vertrauen, Sie provozieren einen Haftungsfall. Nicht zuletzt leidet der gute Ruf Ihrer Kanzlei, wenn die Versäumnisse öffentlich bekannt werden. Die Mandanten nehmen diese ‒ zu Recht ‒ als mangelhafte Organisation wahr. Und solche Themen werden öfter weitererzählt (persönlich oder in online-Bewertungen) als positive Erfahrungen, weil sie für die Außenwelt spannender sind. Wie Sie die Fristenkontrolle in Zeiten des beA sinnvoll und ohne Fehler implementieren, zeigt der folgende Beitrag. |

    Was Sie über die Organisation von Fristen wissen müssen

    Das Fristenmanagement kann bei gewöhnlichen und routinemäßigen Fristen auf im Einzelnen dafür benanntes Fachpersonal übertragen werden. Sie als Berufsträger haben aber ‒ neben der Schaffung einer guten Organisation ‒ trotzdem noch Verantwortung: die selbstständige Kontrolle, insbesondere bei Rechtsmittel(begründungs)fristen, aber auch die stichprobenartige Kontrolle des zuständigen Fachpersonals liegt in Ihrem Bereich.

     

    Die Organisation des Fristenmanagements schließt folgende Punkte mit ein: