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  • · Nachricht · Kostenfestsetzung

    Keine Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses von Amts wegen

    | Das OLG Frankfurt (20.12.19, 18 W 27/19) hat jetzt entschieden: Die Änderung eines rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschlusses aufgrund einer nachträglich geänderten Gerichtskostenrechnung von Amts wegen ist unzulässig. Nach Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses kommen allein die Vollstreckungsgegenklage und die Bereicherungsklage in Betracht. |

    Quelle: ID 46658639