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  • 28.12.2015 · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Außergerichtliche Mandate: Besser bezahlt als gedacht

    | Beauftragt Sie ein Mandant damit, für ihn Ansprüche geltend zu machen, dessen Schuldner sich bereits in Verzug befindet, erledigt sich die Sache häufig erfolgreich mit einer außergerichtlichen Mahnung. Viele Gerichte beschränken dann den ersatzfähigen Verzugsschaden nach Nr. 2301 VV RVG auf eine 0,3-Geschäftsgebühr. Dem hat der BGH nun widersprochen (17.9.15, IX ZR 280/14). Lesen Sie, wie Sie in solch einem Fall ökonomisch vorgehen. |