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  • · Fachbeitrag · Streitwertecke Teil 9 (9/2021)

    14 aktuelle Entscheidungen zu den Themen Streitwert und Kostenfestsetzungsverfahren

    von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz

    | Die Berechnung jeder Vergütung beginnt beim Gegenstands- oder Streitwert. Auch in der Kostenfestsetzung gilt es, achtsam zu sein und Vieles im Blick zu behalten: die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners, die zu hoch angesetzt werden, die Kürzung der eigenen Vergütung oder die Chance, noch „etwas herauszuholen“! Wir stellen in Teil 9 der Serie 14 wichtige, aktuelle Entscheidungen dazu in den Fokus und geben praktische Hinweise zum Umgang damit. |

    1. Hilfsantrag: Wird entschieden, ist zusammenzurechnen!

    Entscheidet das Gericht über einen Hilfsantrag des Klägers, findet eine Wertaddition nach § 45 Abs. 1 S. 2 GKG statt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hilfsantrag als unzulässig abgewiesen oder ob über den geltend gemachten Anspruch in der Sache entschieden wird (OLG Karlsruhe 26.3.21, 17 W 47/20, Abruf-Nr. 224025).

     

    Gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 GKG werden die in einem einzigen Prozess über Klage und Widerklage geltend gemachten Ansprüche zusammengerechnet. Indes wird gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 GKG ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch mit dem Hauptanspruch (nur) summiert, soweit eine Entscheidung über ihn ergeht. Allerdings ist umstritten, ob eine Entscheidung in diesem Sinne vorliegt, wenn das Gericht den Hilfsantrag als unzulässig abweist und damit über den geltend gemachten Anspruch nicht in der Sache entscheidet: