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  • · Fachbeitrag · Bußgeldverfahren

    Streit um Erstattung vorgerichtlicher SV-Kosten

    | Haben Sie als Verteidiger im Bußgeldverfahren die Einstellung des Verfahrens erreicht oder einen Freispruch erzielt, ist der Kampf oft noch nicht beendet. Häufig gibt es noch Streit um die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines eingeholten Sachverständigengutachtens. Dazu hat jetzt das LG Wuppertal Stellung genommen (8.2.18, 26 Qs 214/17, Abruf-Nr. 199933 ). |

     

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    In dem Fall ging es um ein Sachverständigengutachten, das im Bußgeldverfahren zu einem standardisierten Messverfahren eingeholten worden war. Die Rechtspflegerin hatte die Kosten gegen die Staatskasse festgesetzt. Die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors hatte beim LG keinen Erfolg. Die Entscheidungsgründe des LG lassen sich wie folgt zusammenfassen:

     

    • Trotz des im Bußgeldverfahren geltenden Untersuchungsgrundsatzes ist die Notwendigkeit von privaten Ermittlungen insbesondere bei schwierigen technischen Fragestellungen zu bejahen (so auch Gieg in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 464a Rn. 7). Das gilt vor allem, wenn ein standardisiertes Messverfahren verwendet wurde. Dort gelten erhöhte Anforderungen an die Darlegung einer konkreten Fehlmessung.