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  • · Fachbeitrag · Streitwertecke (Teil 6)

    8 aktuelle Entscheidungen zum Kostenrecht und zur Kostenfestsetzung

    von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz

    | Angefangen bei der Kostengrundentscheidung gilt es sowohl bei der Bemessung des Gegenstandswerts als auch in der Kostenfestsetzung für den Rechtsanwalt achtsam zu sein. Er muss Vieles im Blick haben. Die Kostengrundentscheidung muss alles umfassen und richtig verteilt sein, die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners dürfen nicht hoch angesetzt, die eigene Vergütung kann nicht unzutreffend gekürzt werden. Sie „müssen“ die Chancen sehen, noch „etwas herauszuholen“. Auch die sachliche Zuständigkeit und vor allem die Rechtsmittelbeschwer ist an diese Fragen gekoppelt. Der folgende Beitrag stellt 8 wichtige Entscheidungen zum Kostenrecht und zur Kostenfestsetzung in den Fokus. |

    1. Nur der unstreitige Erfüllungseinwand ist schon in der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen

    Materiell-rechtliche Einwendungen wie die Erfüllung sind bereits im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen und zu bescheiden. Voraussetzung hierfür ist: Es geht um Einwendungen, die keine Tatsachenaufklärung erfordern und sich mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln ohne Weiteres klären lassen (LG Berlin 4.8.2021, 80 T 233/21, Abruf-Nr. 228516).

     

    Der Erfüllungseinwand kann im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen feststehen, weil sie