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Basiszinssatz sinkt zum 1.7.25 auf 1,27 Prozent
| Der Basiszinssatz des BGB ist zum 1.7.25 von 2,27 % auf 1,27 % gesenkt worden. Die Verzugszinsen für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) liegen bei 6,27 % und die für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB) bei 10,27 %. |
Der Basiszinssatz des BGB verändert sich jedes Jahr zum 1.1. und 1.7. um die Prozentpunkte, um die seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Sofern Sie also z. B. in Klageanträgen Verzugszinsen formulieren oder in Vollstreckungs-sachen jeweils Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. Kosten festsetzen lassen wollen, müssen Sie den aktuellen Basiszinssatz von 1,27 % beachten.
Eine Übersicht über die Basiszinssätze ab 2002 finden Sie tabellarisch hier zusammengefasst: (www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820).
(mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)