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  • · Elektronischer Rechtsverkehr

    Tipps und Tricks rund um das beA ‒ PDF-Dateinamen: Keine Umlaute oder Schrägstriche, bitte ...

    Bild: ©i-picture - stock.adobe.com

    | Wer eine PDF-Datei signiert und via beA verschicken will, sollte der Datei einen Namen geben, der keine Umlaute enthält. Manche Gerichte können diese Dateien dann nicht öffnen. |

     

    Wer die Datei also z. B. mit „45-17-EB-Möller-Höschka“ betitelt, geht genau dieses Risiko ein. Verwenden Sie daher Binde- oder Unterstriche (z. B. „45_17_EB_Moeller_Hoeschka“). Wenn Sie konsequent Unterstriche nutzen, sind Dateinamen am Bildschirm zudem bequemer zu lesen, da zwischen den Buchstaben und Zeichen größere Leerräume bestehen.

     

    PRAXISTIPP | Tatsächlich gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie ausschließlich Buchstaben (A-Z), Ziffern (0-9) und die oben genannten Strich-Varianten verwenden. Auch Schrägstriche in Dateinamen sind strikt zu vermeiden. Zwar lassen sowohl MS Word als auch das PDF-Programm Acrobat Reader dies nicht zu und zeigen eine Warnmeldung an, wenn ein Schrägstrich eingegeben wird. Allerdings können nicht selbst erstellte PDF-Dateien Umlaute im Namen enthalten. Diese Dateien sollten Sie dann am besten umbenennen.

     
    Quelle: ID 46666810