· Elektronischer Rechtsverkehr
Tipps und Tricks rund um das beA ‒ PDF-Dateinamen: Keine Umlaute oder Schrägstriche, bitte ...
| Wer eine PDF-Datei signiert und via beA verschicken will, sollte der Datei einen Namen geben, der keine Umlaute enthält. Manche Gerichte können diese Dateien dann nicht öffnen. |
Wer die Datei also z. B. mit „45-17-EB-Möller-Höschka“ betitelt, geht genau dieses Risiko ein. Verwenden Sie daher Binde- oder Unterstriche (z. B. „45_17_EB_Moeller_Hoeschka“). Wenn Sie konsequent Unterstriche nutzen, sind Dateinamen am Bildschirm zudem bequemer zu lesen, da zwischen den Buchstaben und Zeichen größere Leerräume bestehen.
PRAXISTIPP | Tatsächlich gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie ausschließlich Buchstaben (A-Z), Ziffern (0-9) und die oben genannten Strich-Varianten verwenden. Auch Schrägstriche in Dateinamen sind strikt zu vermeiden. Zwar lassen sowohl MS Word als auch das PDF-Programm Acrobat Reader dies nicht zu und zeigen eine Warnmeldung an, wenn ein Schrägstrich eingegeben wird. Allerdings können nicht selbst erstellte PDF-Dateien Umlaute im Namen enthalten. Diese Dateien sollten Sie dann am besten umbenennen. |