· Fachbeitrag · Kfz-Kosten/Betriebs-Pkw
Steuergestaltung: Stille Reserven des Betriebs-Pkw der Besteuerung entziehen
Verkaufen Sie Ihren Betriebs-Pkw, unterliegt der Erlös in voller Höhe der Besteuerung. Ein Vorschaltmodell kann diese Belastung vermeiden und weitere steuerliche Vorteile bringen. Der Beitrag zeigt, wie das Modell funktioniert und worauf Kanzleiinhaber bei Mietvertrag, Umsatzsteuer und wirtschaftlichem Eigentum achten müssen.
Darum sollten Betriebsinhaber keinen Firmenwagen kaufen
Der Betriebs-Pkw gilt oft als steuerlich vorteilhaft. In der Praxis kann sich das Gegenteil zeigen. Denn der spätere Verkaufserlös gehört in voller Höhe zu den Betriebseinnahmen. Steigen die Gebrauchtwagenpreise, kann der Veräußerungsgewinn den vorherigen Betriebsausgabenabzug deutlich schmälern.
Beispiel: Erwerb des Pkw durch den Kanzleiinhaber |
| Der zum Vorsteuerabzug berechtigte Anwalt A hat im Mai 2017 als Jahreswagen einen Audi für netto 50.000 EUR erworben und seinem Betriebsvermögen zugeordnet. Der Bruttolistenneupreis betrug 65.000 EUR. Der Audi kostet A pro Jahr im Durchschnitt netto 5.000 EUR (Treibstoff, Versicherung, Reparatur, Steuern, Wartung, Reinigung – ohne Abschreibung). Er nutzt den Audi an 230 Tagen im Jahr für Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei (Entfernung: 15 km). Nach sechs Jahren verkauft A den Audi. Infolge der hohen Gebrauchtwagenpreise erzielt er netto 30.000 EUR.
Lösung A setzt neben den Anschaffungskosten (50.000 EUR) die laufenden Kosten von 30.000 EUR (6 Jahre × 5.000 EUR) von der Steuer ab – in der Summe 80.000 EUR. Das klingt zunächst lukrativ. Im Gegenzug muss er aber Betriebseinnahmen für die private Mitbenutzung in Höhe von 46.800 EUR (65.000 EUR × 1 % × 12 Monate × 6 Jahre), nicht abzugsfähige Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei in Höhe von 14.850 EUR (65.000 EUR × 0,03 % × 15 km × 12 Monate ./. 230 Tage × 15 km × 0,30 EUR = 2.475 EUR × 6 Jahre) und als Betriebseinnahme den kompletten Verkaufserlös von 30.000 EUR versteuern. In Summe sind das 91.650 EUR. Bei einem Steuersatz von 40 % spart A also überhaupt keine Steuern, sondern er zahlt für seinen Firmenwagen effektiv 4.660 EUR an das Finanzamt ([91.650 ./. 80.000] × 40 %).
Beachten Sie — Die Rechnung beruht auf drei Pauschalen: Die private Nutzung wird nach der 1-%-Methode bewertet. Für Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei ist zusätzlich die 0,03-%-Regelung anzusetzen; gegenzurechnen ist die Entfernungspauschale. Die sechs Jahre entsprechen der Nutzungs- und Haltedauer des Pkw. |
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