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  • 31.07.2017 · Fachbeitrag · Regress

    Der Anwalt haftet – aber nur, wenn auch ein Schaden vorliegt

    Weist der Anwalt nicht auf eine wichtige Ausschlussfrist hin, ist das zwar ein klarer Anwaltsfehler. Allerdings muss dem Mandanten deswegen auch ein konkreter (Vermögens-)Schaden entstanden sein. Kann dieser nicht festgestellt werden, muss der Anwalt auch nicht haften.