Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 27.03.2020 · Fachbeitrag · Anwaltspflichten

    Umfassende Aufklärungspflichten beim Vergleich

    | Erwägt der Mandant, sich zu vergleichen, muss der Anwalt ihm Vor- und Nachteile darlegen. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um Abfindungsvergleiche handelt. Verletzt er diese Pflicht, kann er sich schadenersatzpflichtig machen. Das OLG Frankfurt (3.12.19, 8 U 129/18, Abruf-Nr. 213933 ): Während die Aufklärung objektiv in alle Richtungen gehen muss, verbleibt für die darauf fußende Empfehlung ein – nicht justiziabler – Ermessensspielraum. |