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  • · Fachbeitrag · Datenübergabe

    So gehen Sie mit zurückgesandten USB-Sticks um

    von Christian Noe B. A., Göttingen

    Seit dem 30.7.25 dürfen Sie den Gerichten elektronische Dokumente auch per USB-Stick zukommen lassen. Das Gesetz regelt nicht, ob die kleinen Speicher dort verbleiben oder später an die Parteien zurückgehen müssen. Wie gehen Sie also mit USB-Sticks um, die das Gericht zurückschickt, wenn das Verfahren beendet ist? Hier ist Vorsicht geboten.

    Physischer Datenträger für hohe Datenmengen

    Vor dem 30.7.25 waren nur CDs und DVDs als Datenträger zugelassen, wenn die Anhänge einer Nachricht 1.000 Dateien überschritten oder insgesamt über einer Größe von 200 MB lagen. Die neue ERVB 2025 (iww.de/s14680) erweitert dies nun zusätzlich auf USB-Sticks, um datenintensive Dokumente leichter bei Gericht einzureichen. Speicherkarten bleiben weiterhin unzulässig. Bereits günstige USB-Sticks haben Kapazitäten von 64 bis 256 GB und erlauben die praktische Übermittlung großer Datenmengen (Beispiel: Ein USB-Stick mit 128 GB Speicher entspricht der Kapazität von rund 180 CDs). Einmal beschreibbare CD-R sind ohnehin nicht wiederverwendbar, USB-Sticks hingegen sind für längerfristigen mobilen Transfer verschiedenster Daten gedacht.

    Datenschutz und Sorgfaltspflichten: USB-Sticks sicher wiederverwenden

    Gerichte sind nicht dazu verpflichtet, dürften die Speicherstifte aber aus praktischen Gründen zurücksenden, wenn die darauf befindlichen Daten verarbeitet wurden bzw. das Verfahren beendet ist. Um die Speichermedien in der Kanzlei weiterzuverwenden, sind diese zuverlässig zu löschen. Dies sollten Sie nicht mit den Bordmitteln von Windows tun. Praktische Tools (z. B. ASCOMP Secure Eraser Professional (iww.de/s14681), H2testw (iww.de/s14682) helfen dabei und überschreiben die Daten sicherer. Der Einfachheit halber sollten Sie USB-Sticks separieren und eine Charge jeweils für den internen sowie eine für den externen Gebrauch verwenden. Die Sticks, die Sie Gerichten geben, müssen zwingend den USB-Standard 2.0 erfüllen und mit den Systemen exFAT oder NTFS formatiert sein. Das Dateisystem können Sie wie folgt ermitteln: Windows-Explorer öffnen, mit rechter Maustaste auf das Laufwerk des angeschlossenen Sticks klicken, dann „Eigenschaften“ wählen.