· Nachricht · Anwaltshaftung
NRW bündelt Berufungsverfahren beim OLG Hamm
| Mit Wirkung zum 1.7.25 hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Veränderungen in der Zuständigkeit der Gerichte des Landes in bestimmten Verfahren beschlossen. Geregelt ist dies alles in der sehr umfangreichen Justizzuständigkeitsverordnung ( iww.de/s13252 ). |
Wichtig für Anwälte ist, dass nun gemäß § 27a der Justizzuständigkeits-verordnung alle Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in der Berufungsinstanz ausschließlich dem OLG Hamm zugewiesen werden. Das OLG Hamm wird damit einer der wichtigsten Lieferanten für Verfahren vor dem IX. Zivilsenat des BGH werden, der u. a. für die Anwaltshaftung zuständig ist. Denn in Nordrhein-Westfalen sind alleine rund 1/4 der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte tätig. Daher beginnen hier viele dieser Verfahren. Berufungen, die vor dem 1.7.25 bei den anderen OLG in Köln und Düsseldorf anhängig waren, werden an den Gerichten weitergeführt, an denen sie begonnen haben.
(mitgeteilt von RA Martin W. Huff, Singen (Hohentwiel))