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  • 04.03.2026 · Nachricht · Ablehnung eines Richters

    Missbrauch durch Drohung mit einem Befangenheitsantrag?

    | Eine Partei droht mit einen Befangenheitsantrag für den Fall, dass das Gericht an einer bestimmten, ihr missliebigen Rechtsauffassung festhält. Es besteht dann nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Richter dieses Ansinnen mit deutlichen Worten und unter Hinweis auf die anwaltlichen Berufspflichten des Prozessbevollmächtigten der Partei zurückweist (KG 11.9.25, 2 W 26/25, Abruf-Nr. 250687 ). |