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  • 04.02.2026 · Nachricht · Ablehnungsgesuch

    Ist ein lebhafter Richter befangen?

    | Unsachliches Verhalten eines Richters kann einen Befangenheitsgrund darstellen, wenn es den Schluss auf eine Voreingenommenheit gegenüber einer Partei nahelegt. Mit Worten drückt der Richter seine Wertung aus, die eng mit der Sprache verbunden ist. Die Möglichkeit einer zurückhaltenderen Ausdrucksweise genügt zur Beanstandung nicht, denn die Sprache kann dem Richter nur in gewissen Grenzen durch andere vorgegeben werden (OLG München 26.9.25, 19 U 2796/24 e, Abruf-Nr. 250690 ). |