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  • · Fachbeitrag · Wissensmanagement

    Trotz Kündigung können Sie für Ihre Kanzlei Wissen und Erfahrungen sichern

    von Rechtswirtin und Kanzleimanagerin Carmen Wolf, Koblenz

    | Selten bleiben Mitarbeiter, Kollegen oder Partner ihr gesamtes Arbeitsleben bei einer Kanzlei. Das kann vielfältige Gründe haben und ist eine Entscheidung, die derjenige nicht zwangsläufig gegen Sie und die Kanzlei, sondern für sich selbst getroffen hat. Geht ein Mitarbeiter, muss sein Wissen nicht mitgehen. Mit den richtigen Strukturen und einem offenen Austausch bleiben Sie bei Personalwechseln stabil und handlungsfähig. Und der Wechsel wird eine Chance für „frischen Wind“ in Ihrer Kanzlei. |

    Welche Folgen hat Wissensverlust?

    Gerade wenn das Tagesgeschäft auf Erfahrungen, eingespielten Prozessen und Mandantenbeziehungen beruht, kann der Weggang eines Mitarbeiters eine echte Herausforderung darstellen. Das Problem ist weniger der Verlust der Arbeitskraft an sich ‒ denn neue Kollegen können die Aufgaben übernehmen. Der Verlust von „Königswissen“ wiegt allerdings schwer. Denn Informationen, Abläufe und Strategien sind oft nur im Kopf der scheidenden Person gespeichert und ein Personalwechsel bedeutet Verzögerungen oder gar Blockierungen, unter Umständen leidet auch die Qualität bestimmter Arbeiten.

    Kann ich Gegenmaßnahmen ergreifen?

    Stellen Sie sicher, dass individuelles Wissen Teil des „kollektiven Kanzleiwissens“ wird. Das erfordert eine Arbeitskultur, die Wissensmanagement und -transfer als festen Bestandteil des Tagesgeschäfts begreift. Dabei ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter die Weitergabe von Informationen und Erfahrungen als essenziell begreifen. Alle profitieren davon. So können auch (Personal-)Engpässe bei Krankheiten und längeren Urlaubszeiten leichter überbrückt werden. Das stärkt den Zusammenhalt untereinander.