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  • · Nachricht · Krankengeld

    Kein runder Start für die eAU ‒ kranke Mandanten können deshalb auch nach dem 1.1.21 noch in der Meldepflicht sein

    | Häufig streiten Anwälte für ihre Mandanten um Krankengeld. Dabei geht es v. a. um versäumte Fristen. Denn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss der Krankenkasse innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Geht der „gelbe Schein“ zu spät ein, kann das Krankengeld gekürzt werden. Die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll das Problem ab dem 1.1.21 entschärfen. Allerdings werden dann noch nicht alle Arztpraxen über die notwendige IT-Struktur verfügen. |

     

    Zum 1.1.21 wird die eAU entsprechend dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt. Von diesem Zeitpunkt an soll der Arzt die Krankschreibung digital direkt an die Krankenkasse übermitteln, sodass der Versicherte diese nicht mehr selbst der Kasse zuleiten muss. Allerdings muss dafür die Telematikinfrastruktur der Praxis angepasst werden, was nicht alle Ärzte zum 1.1.21 schaffen. Derzeit wird deshalb eine bis Oktober 2021 befristete Übergangsregelung ausgehandelt. Anwälte sollten ihre Mandanten darauf hinweisen, dass sie selbst sicherstellen müssen, ihrer Krankenkasse die Krankschreibung zu schicken, wenn ihr Arzt noch keine eAU versenden kann.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Krankengeld: Wer zahlt wann, in welcher Höhe und wie lange?, Abruf-Nr. 45153463
    • Jobwechsel: Arbeitnehmer können ab 2021 Krankenkasse ändern, AK 20, 184
    Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 201 | ID 46959614